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Menschenrechte und Umweltschutz

Endress+Hauser hat sich dem Schutz der Menschenrechte und der Umwelt verpflichtet und verfügt über ein Hinweisgebersystem für die Meldung möglicher Verstöße

Endress+Hauser ist davon überzeugt, dass Integrität und ethisch einwandfreies Verhalten zu den Grundpfeilern eines nachhaltig erfolgreichen Unternehmens gehören. Deshalb bekennen wir uns zur Achtung und Wahrung der Menschenrechte, wie sie in den international anerkannten Menschenrechts-Grundsätzen sowie den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte festgelegt sind. Dies kommt in unserer Grundsatzerklärung zur Wahrung und zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt zum Ausdruck.

Hinweisgebersystem Mensch und Umwelt

Um unseren Ansprüchen gerecht zu werden, haben wir ein Hinweisgebersystem eingerichtet. Mitarbeitende, Geschäftspartner wie z. B. Lieferantinnen und Lieferanten sowie Dritte können hier über ein Onlineformular potenzielle Verstöße bei menschenrechtlichen und umweltbezogenen Belangen vertraulich melden. Hinweisgebende haben die Möglichkeit, ihre Meldung auch anonym einzureichen.

Meldungen über Verstösse gegen den Endress+Hauser Code of Conduct innerhalb der Endress+Hauser Gruppe sind über das interne Hinweisgebersystem zu melden. Das interne Hinweisgebersystem ist für Mitarbeitenden im Intranet abrufbar.

Ein unabhängiges Beschwerdeteam bearbeitet alle Hinweise sorgfältig und leitet entsprechende Maßnahmen ein. Dabei gewährleistet unser Hinweisgebersystem den Schutz für Hinweisgebende und Betroffene, die zur Untersuchung eines möglichen Verstoßes beitragen. Die Informationen werden im Rahmen eines vertraulichen und fairen Verfahrens bearbeitet.

Unsere Verfahrensordnung beschreibt die Grundsätze der Bearbeitung von Hinweisen, die sich auf unseren eigenen Geschäftsbereich beziehen oder auf mittel- und unmittelbare Zulieferbetriebe.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Entsprechend den Anforderungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) legt Endress+Hauser dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen jährlichen Bericht vor. Dieser dokumentiert die Einhaltung der gesetzlichen Sorgfaltspflichten, um Risiken von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu verhindern oder zu minimieren.

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